Mobiltelefone gehören längst zum Alltag von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig entstehen daraus neue Herausforderungen. Im Unterricht können Handys die Konzentration erheblich stören.
Mit 1. Mai 2025 tritt eine Novelle des Bildungsministeriums in Kraft, die ab sofort für Schülerinnen und Schüler bis inklusive der achten Schulstufe bundesweit grundsätzlich ein Verbot für die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen Geräten vorsieht - und zwar während des gesamten Aufenthalts in der Schule (auch in den Pausen bzw. unterrichtsfreier Zeit), im dislozierten Unterricht und bei Schulveranstaltungen.
Der neue Verordnungstext im Wortlaut:
„§ 7 Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler
(6) Schülerinnen und Schülern bis einschließlich der 8. Schulstufe ist die Nutzung von Mobiltelefonen,
Smartwatches und vergleichbaren, der digitalen Kommunikation dienenden, Geräten in der Schule, im dislozierten Unterricht und bei Schulveranstaltungen verboten, außer wenn
1. die Hausordnung der Schule abweichende Regelungen trifft,
2. eine Lehrperson die Nutzung für mit dem Unterricht verbundene Zwecke gestattet,
3. eine mit der Durchführung der individuellen Lernzeit oder des Freizeitteils ganztägiger Schulformen sowie der Sommerschule betraute Person die Nutzung gestattet oder
4. die Nutzung aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
(7) Bei mehrtägigen Schulveranstaltungen, mit denen eine Nächtigung außerhalb des Wohnortes verbunden ist, ist den Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine altersgerechte Nutzung der Geräte im Sinne des Abs. 6 zu ermöglichen.
(8) Trifft die Hausordnung keine Regelungen über die Verwahrung der Geräte im Sinn des Abs. 6 so haben die Schülerinnen und Schüler die Geräte in ausgeschaltetem Zustand zu verwahren. Trifft die Hausordnung keine Regelungen über die Ahndung von Verstößen gegen das Nutzungsverbot, so ist bei Verstößen das Gerät zu übergeben. Sofern es die Erziehungssituation erfordert, hat die Lehrperson das Gerät einem Erziehungsberechtigen auszufolgen; andernfalls ist das Gerät der betreffenden Schülerin bzw. dem betreffenden Schüler nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung zurückzugeben.“
Die Musikmittelschule Oberwölz hat die Nutzung von Mobiltelefonen im Rahmen der Hausordnung in den Verhaltensvereinbarungen geregelt. Diese wird an die neuen Vorgaben des Bildungsministeriums angepasst und ist im Herbst im Schulforum zu beschließen.
Sie können sich zu diesem Thema auf der Webseite des Bilungsministeriums unter folgendem Link informieren: