Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr!
Um Ihnen einen möglichst optimalen Schulanfang zu ermöglichen, möchten wir Ihnen vom Bildungsministerium gesammelte Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Sie als Eltern besonders interessieren und Ihnen Orientierung geben sollen, zur Verfügung stellen.
1. Ist mein Kind in der Schule gesundheitlich gefährdet?
Laut einer Information des Bildungsministeriums zeigen wissenschaftliche Studien, dass sich Kinder und Jugendliche zwar wie Erwachsene mit COVID-19 infizieren können, jedoch seltener und wenn, dann zumeist leichter erkranken. Sie spielen überdies bei der Weitergabe des Virus eine vermutlich geringere Rolle. Die allgemeinen wie standortspezifischen Regelungen sollen das Risiko möglichst gering halten und Schüler/-innen bestmöglich schützen.
2. Wie sieht der Schultag zu Schulbeginn aus?
Generell gilt es mit einem normalen Regelbetrieb zu starten. Der Schulbeginn hat somit nach derzeitigem Stand in vollem Umfang zu erfolgen. Das heißt ohne Entfall von Unterrichtsgegenständen, einschließlich Nachmittagsunterricht, Freigegenständen und Unverbindlichen Übungen sowie im regulären Klassenverband bzw. in regulären Lerngruppen - unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften.
3. Seitens des Bundes wurde ein 4-färbiges Ampelsystem (grün, gelb, orange, rot) entwickelt, mit dem auch spezifische schulische Schutzmaßnahmen verbunden sind. Wo können wir sehen, welche Ampelfarbe die Schule hat?
Die Schulen werden die Ampelfarbe auf der Homepage und gut sichtbar im Eingangsbereich anzeigen.
4. Darf ich als Erziehungsberechtigte/-r mein Kind am ersten Schultag in das Schulhaus begleiten?
Im Sinne eines normalen Regelbetriebes soll es prinzipiell möglich sein, dass Eltern ihre Kinder begleiten. Ob dies konkret möglich ist, hängt von den räumlichen Gegebenheiten am Standort ab. Bitte informieren Sie sich direkt in der Schule!
5. Muss ich meinem Kind eine Maske mitgeben?
Ja, da in bestimmten Unterrichtssituationen ein Tragen der Maske verpflichtend sein kann.
6. Muss mein Kind im Schulhaus Maske tragen?
Das hängt von der Ampelfarbe ab. Im Klassenzimmer ist das Tragen von Masken erst ab der Ampelfarbe "Rot" vorgesehen.
7. Wie sieht es im heurigen Schuljahr mit Elternabenden aus?
Zu Beratungen und Beschlussfassungen von Konferenzen, Kommissionen und schulpartnerschaftlichen Gremien kann eingeladen werden und diese können - abhängig von der Ampelfarbe - als Präsenzsitzungen, jedenfalls aber immer auch auf elektronischem Wege durchgeführt werden. Beschlüsse können auch elektronisch gefasst werden.
8. Finden Sprechtage statt?
Situationen in denen sich - abgesehen vom Unterricht - sehr viele Personen gleichzeitig im Schulgebäude aufhalten, sollten vermieden werden. Die Möglichkeit digital bzw. telefonisch in Austausch zu bleiben, sollen daher verstärkt genutzt werden.
9. Gibt es Schulveranstaltungen?
Grundsätzlich, ja. Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen COVID-19-bedingt aber nur geplant und durchgeführt werden, wenn die Einhaltung der Hygienebestimmungen für die gesamte Dauer der Veranstaltung stets gewährleistet werden kann.
10. Können Kinder in diesem Schuljahr an Projektwochen teilnehmen?
Diese Entscheidung wird am Standort in Absprache mit den Erziehungsberechtigten getroffen und ist auch von der jeweiligen Ampelfarbe abhängig.
11. Kann ich mein Kind im kommenden Schuljahr vom Unterricht in der Schule abmelden?
Für Schüler/-innen für die - auch wenn sie nicht zu einer vordefinierten Risikogruppe gehören - der Schulbesuch bei steigenden Infektionszahlen eine besondere psychische Belastung darstellt oder die mit einer Person aus der Risikogruppe im selben Haushalt leben, ist das möglich. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests können diese Schüler/-innen vom Präsenzunterricht befreit werden.
12. Ich als Elternteil habe Angst wegen Corona, für wen muss das Attest ausgestellt werden? Kind oder Elternteil?
Das Attest betrifft ausschließlich das Kind!
13. Wenn mein Kind nicht den Unterricht besucht, wie kommt es zum Lernstoff?
Betroffene Schüler/-innen gelten mit einem ärztlichen Attest als entschuldigt, müssen aber den Stoff selbstständig nachlernen. Konkrete Regelungen dafür sind mit den LehrerInnen bzw. der Schulleitung des Schulstandorts zu vereinbaren.
14. Gibt es weiterhin Distance Learning?
Grundsätzlich steht die Infrastruktur, die im letzten Semester massiv ausgebaut wurde, natürlich weiterhin zur Verfügung. Auch die Schulungsangebote für Lehrkräfte in diesem Bereich wurden ausgebaut. Pro Schule soll eine einheitliche Plattform für die Kommunikation eingerichtet und die Auswahl einer Lernplattform definiert werden. Diese kann im Rahmen eines IT-unterstützten Unterrichts genutzt werden. Eine generelle Umstellung auf Distance-Learning erfolgt jedoch nur, wenn die Corona-Ampel auf "Rot" geschaltet wird.