Am Mittwoch, den 09.12.2020, wird wieder für alle Schüler/-innen unserer Schule lehrplanmäßiger Unterricht stattfinden. Wir freuen uns all unsere Schüler/-innen wieder vor Ort begrüßen zu dürfen!
Informationen zum Schulbetrieb
1. Unterricht
- Der Unterricht findet regulär nach dem Stundenplan statt. Das beinhaltet auch alle unverbindlichen Übungen und Freigegenstände.
- Der Bewegungs- und Sportunterricht wird mit den gleichen Einschränkungen stattfinden, wie vor dem Lockdown.
- Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten ist im Präsenzunterricht untersagt, ausgenommen davon sind MS-Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung!
2. Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.
3. Leistungsfeststellungen
- Schularbeiten können ab dem 09. Dezember 2020 wieder stattfinden.
- In diesem Semester darf nur maximal jeweils eine Schularbeit in den Unterrichtsfächern Deutsch, Englisch und Mathematik geschrieben werden.
- Laut § 7, Abs. 7 Leistungsbeurteilungsverordnung dürfen an Mittelschulen max. eine Schularbeit pro Tag und max. zwei pro Woche stattfinden.
4. Mund-Nasen-Schutz
- Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, sind entsprechend der Verordnung § 9 Abs. 5 & § 23 C-SchVO 2020/21 verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
- Ausgenommen davon sind Personen, denen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann.
- Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht erlaubt.
- Lehrpersonen und Schulleitungen sind im schulischen Kontext in Vollzug der Gesetze und der übrigen rechtlichen Grundlagen, also auch der C-SchV 2020/21, tätig. Schreiben, die zur Nichteinhaltung der Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auffordern, werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Veranlassung an die Bildungsdirektion weitergeleitet.
- Wir werden in den nächsten zwei Wochen vermehrt an den Vormittagen mit unseren Schüler/-innen ins Freie gehen, wo sie, bei Einhaltung der Abstandsregelungen, die Maske abnehmen werden können. Wir bitten Sie daher Sorge zu tragen, dass Ihr Kind in entsprechender Winterbekleidung (warme Jacke, Haube, Schal, Handschuhe etc.) zur Schule kommt.
5. Fernbleiben vom Unterricht
Für jene Schüler/-innen (bzw. deren Erziehungsberechtigte), welche sich mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen, nicht in der Lage sehen, am Unterricht teilzunehmen, besteht die Möglichkeit der Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen im Sinne des § 9 Abs. 6 SchPflG bzw. des § 45 Abs. 4 SchUG. Das Nachholen des Lehrstoffes liegt in der Verantwortung der Schüler/-innen bzw. deren Erziehungsberechtigten, eine Begleitung durch „Distance Learning“ erfolgt hier nicht. Für den Fall, dass sich eine sichere Beurteilung für die betreffende Schulstufe nicht treffen lässt, ist aufgrund des Fernbleibens die Ablegung von Feststellungsprüfungen bzw. Nachtragsprüfungen erforderlich.
6. Schulbuffet
Jause und Getränke werden vom Elternverein auch weiterhin unter Einhaltung der Hygienebestimmungen dienstags und donnerstags in der Pausenhalle angeboten.
7. Sauberkeit und Hygiene
- Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es sich regelmäßig die Hände wäscht und sich beim Betreten des Schulhauses die Hände desinfiziert.
- Das Reinigungspersonal unserer Schule wird nach dem Unterricht alle Arbeitsbereiche der Schüler/-innen und Lehrer/-innen wie gewohnt sehr gründlich reinigen und zusätzlich am Vormittag regelmäßig Türklinken, Lichtschalter, Handläufe, … desinfizieren.
8. Elternsprechtag
Leider ist die Durchführung eines Elternsprechtages nicht möglich. Wir ersuchen Sie daher, bei Bedarf mit der jeweiligen Lehrperson telefonisch oder per EduPage Kontakt aufzunehmen. Auch seitens der Schule erfolgt die Kontaktaufnahme über unser Kommunikationsportal EduPage oder durch einen Anruf.
9. Psychosoziale Unterstützung
Falls Sie oder Ihr Kind psychosoziale Unterstützung benötigen, können Beratungen von der Schulpsychologin, unserer Schulsozialarbeiterin und unseren beiden Beratungslehrerinnen gerne in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (siehe unter Beratungseinrichtungen und Schulsozialarbeit)!